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   OLG Hamm, 04.02.1988 - 1 VAs 69/87   

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https://dejure.org/1988,3965
OLG Hamm, 04.02.1988 - 1 VAs 69/87 (https://dejure.org/1988,3965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.1988 - 1 VAs 69/87 (https://dejure.org/1988,3965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 1 VAs 69/87 (https://dejure.org/1988,3965)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 24 Abs. 2; StVollstrO § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1988 - 1 VAs 69/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch dazu ausgeführt (siehe BVerfGE 27, 34 [35]): "Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert nur, daß sich der gesetzliche Richter im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45; 17, 294).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1988 - 1 VAs 69/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch dazu ausgeführt (siehe BVerfGE 27, 34 [35]): "Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert nur, daß sich der gesetzliche Richter im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45; 17, 294).
  • OLG Hamm, 06.07.1978 - 1 VAs 7/78
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1988 - 1 VAs 69/87
    Der frühere 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat sich zwar in seiner Entscheidung vom 6. Juli 1978 (1 VAs 7/78) in einem vergleichbaren Fall für örtlich unzuständig gehalten, weil es dem mit Verfassungsrang ausgestalteten Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2. GG , § 16 GVG ) entgegenstehe, daß es der Gesetzgeber der Verwaltung überlasse, durch eine bloße Verwaltungsanordnung darüber zu befinden, welches Gericht zur Entscheidung über die von der Behörde getroffenen Maßnahmen zuständig sein soll.
  • OLG Oldenburg, 07.05.1991 - 1 VAs 2/91

    Durchführung des Beschwerdeverfahren; Anrufung des Oberlandesgerichts;

    Er umfaßt namentlich auch Einwendungen nach § 21 StrVollstro (OLGe Oldenburg MDR 1968, 782; Hamburg MDR 1981, 607 ; Stuttgart NStZ 1986v 141; Hamm NStZ 1988, 380 ).
  • OLG Hamm, 06.03.1990 - 1 VAs 78/89

    Strafvollstreckung; Vollstreckungsbehörde; Gericht des ersten Rechtszuges;

    Der Betroffene hat auch das erforderliche Vorschaltverfahren (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 4.2.1988 - 1 VAs 69/87 -) gemäß § 21 StrVollstrO eingehalten, so daß der Antrag zulässig war.
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